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Spanien ist ein traditionell beliebtes Reiseland, in dem Besucher gastfreundlich
empfangen werden und in aller Regel einen unbeschwerten Urlaub verbringen.
Sprache
Amtssprachen sind Spanisch, Katalanisch, Galizisch und Baskisch. In den Touristengebieten
wird häufig Deutsch und Englisch gesprochen oder verstanden.
Währungseinheit
Währungseinheit: Euro ( EUR)
1 Euro = 100 Cent.
Devisenbestimmungen/Umtausch
Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Einfuhr Landeswährung: unbeschränkt
Deklaration
Ja - schriftliche Deklaration bei Ein- und Ausreise ab einem Wert von 10.000 Euro
(auch in anderen Währungen, Reiseschecks oder auf Dritte ausgestellte Schecks,
Zahlungsanweisungen etc.)
Ausfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Ausfuhr Landeswährung: unbeschränkt
Internationale Kreditkarten
Ja - werden in größeren Hotels und Geschäften, vielfach in Restaurants
der größeren Städte sowie bei größeren Autovermietern
akzeptiert.
Geldautomat
Ja - EC-Karte (PIN-Nummer) oder Kreditkarte. Bargeld-Auszahlungsschalter gibt
es in fast allen großen Hotels.
Klima
Statistisch gesehen ist auf Mallorca mit durchschnittlichen Maximaltemperaturen
von etwa 35°C der wärmste Monat der August - und der Februar, mit durchschnittlichen
Minimaltemperaturen von knapp 3°C, der kälteste Monat. Diese Werte können
aber durchaus von Jahr zu Jahr variieren. Die Wetterverhältnisse sind im
Sommer durchaus sehr stabil. Anders im Frühjahr und Herbst. Der Oktober kann
auf Mallorca durchaus bis zur zweiten Monatshälfte "golden" sein.
Tagestemperaturen von deutlich über 20°C waren in den letzten Jahren
keine Seltenheit. Als ähnlichen "Übergangsmonat" kann man
den Monat Mai bezeichnen. Meteorologisch gilt auf Mallorca die Zeit von Ende Mai
bis Anfang Oktober als Sommer. Dann überschreiten die Tageshöchsttemperaturen
beständig die 25°C-Marke Wenn Ende Januar / Anfang Februar die berühmte
Mandelblüte beginnt, dann ist das gleichzeitig auch der Beginn der "grünen
Jahreszeit" auf Mallorca.
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit. Auf den Kanarischen
Inseln Mitteleuropäische Zeit (MEZ) -1 Stunde. Da auch dort die Sommerzeit
gilt, bleibt der Zeitunterschied immer erhalten.
Stromspannung
220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Sehr vereinzelt existieren in älteren Gebäuden
noch Anschlüsse mit 125 Volt.
Post
Luftpostsendungen im innereuropäischen Postverkehr sind etwa 5 Tage unterwegs.
Telefon
Die Telefonvorwahl von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Spanien
ist 0034, danach wählt man die neunstellige Teilnehmernummer beginnend mit
der 9. Von Spanien nach Deutschland wählt man die Vorwahl 0049, nach Österreich
die 0043 und in die Schweiz die 0041. Kartentelefone funktionieren mit "tarjetas
telefónicas". Sie sind in Tabakgeschäften (estancos) oder in
Sparkassen erhältlich. NOTRUFNUMMERN: Polizei, Unfallrettung, Feuerwehr 112.
Mobilfunk
Netztechnik: GSM 900/1800. Derzeit gibt es Roamingverträge mit Anbietern
in Spanien von E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone.
Internet
Länderkürzel: .es
Einreise für Deutsche
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige
Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige
Personalausweis ausreichend. Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer
Arbeitserlaubnis möglich.
Einreise für Österreicher
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige
Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige
Personalausweis ausreichend. Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer
Arbeitserlaubnis möglich.
Einreise für Schweizer
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige
Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch die gültige
Identitätskarte ausreichend. Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung
einer Arbeitserlaubnis möglich.
Feiertage
Nationale Feiertage: 1. Januar (Neujahr) und 6. Januar (Dreikönigstag), 19.
März (St. Joseph), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), Fronleichnam,
15. August (Maria Himmelfahrt), 12. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen),
6. Dezember (Verfassungstag), 8. Dezember (Maria Empfängnis) und 25. Dezember
(Weihnachten). Regionale Feiertage: 28. Februar (Andalusien), 19. März (Castilla-La
Mancha; Castilla y León; Valencia; Extremadura; Galicien; Madrid; Murcia;
Navarra; Baskenland; Melilla), 9. April (bzw. Karsamstag - alle Provinzen außer
Katalonien), 2. Mai (Region Madrid) 15. Mai (Region Madrid), 30. Mai (Kanarische
Inseln); 9. Juni (La Rioja; Murcia), 24. Juni (Katalonien), 25. Juli (Balearen;
Kanarische Inseln; Galicien; Navarra; Baskenland; La Rioja), 28. Juli (Kantabrien),
2. September (Ceuta), 8. September (Extremadura; Asturien), 11. September (Katalonien),
15. September (Kantabrien), 9. Oktober (Valencia), 2 November (Andalusien; Aragon;
Asturias; Castilla-La Mancha; Ceuta; Melilla), 9. November (Madrid Hauptstadt),
7. Dezember (Andalusien; Aragon; Asturien; Balearen; Kanarische Inseln; Kantabrien;
Castilla-La Mancha; Castilla y León; Extremadura; Galicien; Murcia; Ceuta;
Melilla), 26. Dezember (Katalonien). Die Hauptferienmonate sind Juli bis September.
Auch die Oster- und Weihnachtswoche werden häufig für Kurzurlaube genutzt.
Öffnungszeiten
In Spanien gibt es keine gesetzlichen Ladenschlusszeiten. Geschäfte: Im Sommer
haben kleinere Läden von 9/9.30-14.30 Uhr und 17.30-20 Uhr geöffnet,
größere Geschäfte und Supermärkte meist durchgehend und auch
am Samstag, teilweise sogar an bestimmten Sonntagen. Im Winter öffnen kleinere
Läden von 9/9.30-14 Uhr und 17-20 Uhr; Banken: Mo bis Fr 8.30-14/14.30 Uhr;
Sa im Winter 8.30-13 Uhr (im Sommer, ca. ab 1. Mai, am Sa geschlossen); Post:
Mo bis Fr 9-14 Uhr, in Großstädten zum Teil wesentlich länger.
Kleidung
Während der Sommermonate ist in den Küstengebieten, auf den Balearen
sowie im Landesinneren leichte Sommerkleidung, im Herbst und Frühjahr Übergangskleidung
ausreichend. Im Winter werden warme Wollsachen sowie ein warmer Mantel benötigt.
Auf den Kanarischen Inseln genügt bis auf die Wintermonate Sommerkleidung,
von Dezember bis März sollte man auch warme Pullover oder Übergangsjacken
dabei haben. In Madrid ist es bei einer Höhe von 635 m über dem Meeresspiegel
im Winter empfindlich kalt, daher ist warme Kleidung hier dringend erforderlich.
Gutes Schuhwerk und eine Sonnenbrille sind das ganze Jahr über wichtig. In
einigen Hotels und Restaurants wird besonders beim Abendessen großer Wert
auf lange Hosen, Jackett und Krawatte gelegt; sonst wird im allgemeinen Alltagskleidung
akzeptiert. Abendkleidung ist nur bei besonders förmlichen Veranstaltungen
vorgeschrieben. Badekleidung gehört ausschließlich an den Strand und
in die Feriengebiete.
Kulinarisches
Spaniens Küche mit ihren regionalen Spezialitäten zählt Dank der
Qualität und Vielfalt zu einer der Besten der Welt. Charakteristisch ist
die Verwendung von Olivenöl, viel Knoblauch und frischen Produkten. Landesweite
Grundgerichte sind Eier- und Reisgerichte, Fisch- und Meeresfrüchte sowie
Eintöpfe. Aus der maurischen Zeit stammen orientalische Gewürze wie
Zimt, Muskatnuss, Kümmel und Safran. Spanien hat gute Desserts zu bieten,
darunter Turrón (aus Honig und Mandeln), Gewürzkuchen und zahlreiche
Früchte wie Datteln und Feigen. Der Wein gehört zu jedem Hauptgericht
dazu. Das spanische Bier ist hell und wird sehr kalt serviert.
Souvenirs
Das spanische Kunsthandwerk mit seiner langen Tradition bietet zahlreiche schöne
Mitbringsel. Keramik gibt es, mit regionalen Unterschieden, im ganzen Land. Lederwaren
werden vorwiegend in Andalusien, in Katalonien und auf den Balearen angeboten.
Neben Schmuck, Stoffen, Spitzen und Teppichen sind auch spanische Lebensmittel
(Wein, Süßigkeiten, Spirituosen) als Souvenir sehr zu empfehlen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich
einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Für Spanien gibt es keinen besonderen vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Impfungen.
Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich
versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich -
bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen
gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist
die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung
(beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes
eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger
Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten
oder in Privatkliniken).
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die
aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren
Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus
Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen
gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden
zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner
ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen
oder immer völlig aktuell sein.
Zollbestimmungen:
Einreise aus EU-Ländern
Bei unmittelbarer Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland und den anderen
EU-Ländern (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr, trifft NICHT ZU für
die Kanarischen Inseln, außerdem nicht für die britischen Kanalinseln
und nicht für Grönland) bestehen keine Beschränkungen/Formalitäten
abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschließlich
zu privaten Zwecken mitgeführte Waren, ausgenommen sind verbotene Waren wie
Drogen, Waffen usw. (Besonderheiten: für Waren zu gewerblichen Zwecken s.
Abschnitt "Geschäftsreisende"). Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte,
bereits versteuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige) Waren können von Privatpersonen
(ohne nochmalige Besteuerung) problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich
für ihren Eigenbedarf, d.h. nicht zu gewerblichen/kommerziellen Zwecken,
erworben wurden. (Die im folgenden genannten Freimengen gelten nicht für
die KANARISCHEN INSELN sowie nicht für die spanischen Enklaven CEUTA und
MELILLA, für diese Gebiete gelten die im Abschnitt "Einreise aus Drittländern"
genannten Freimengen). Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den
Eigenbedarf: TABAKWAREN: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht
von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1000 g Rauchtabak; ALKOHOLISCHE GETRÄNKE:
10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira,
Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Eine Überschreitung dieser Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn
nachgewiesen wird, dass auch die größere Menge ausschließlich
für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten
verbrauchssteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise nach bestimmten Kriterien
(u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über
die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken
bestimmt sind. KRAFTSTOFFE für Motorfahrzeuge, die nicht im Hauptbehälter
des Fahrzeugs oder in einem geeigneten Reservebehälter mitgeführt werden,
können ggf. erneut besteuert werden. REISENDEN UNTER 17 JAHREN wird keine
Steuerbefreiung für Spirituosen und Tabakwaren gewährt.
Einreise aus Drittländern
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) ist die zum persönlichen
Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte
Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant von Eingangsabgaben befreit. Ferner
sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen
Ge- oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen
Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen abgabenfrei:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von
höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak; - 2 Liter nicht schäumende
Weine; - 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent
ODER 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche
Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder weniger, oder
Schaumwein oder Likörwein; - 50 g Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette;
- 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakte oder -Essenzen; - 100 g Tee oder 40
g Tee-Extrakte oder -Essenzen; - andere Waren bis zum Gesamtwert von ca. 37 Euro
(ca. 19 Euro für Reisende unter 15 Jahren). Die Abgabenbefreiung wird nicht
gewährt: - Reisenden unter 17 Jahren für Tabakwaren, Spirituosen, Wein,
Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke;
- Reisenden unter 15 Jahren für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
RAUCHVERBOT AUF DEN BALEAREN
Hier ist die Regelung strenger als im übrigen Spanien. Für die meisten
öffentlichen Gebäude und Restaurants gilt seit dem 10. Juli 2005 ein
komplettes Rauchverbot. Nur, wenn es im Restaurant ausgewiesene Nichtraucherzonen
gibt, darf geraucht werden. Ausgenommen vom Verbot sind auch Lokale, die kein
Essen zubereiten. Bei Verstößen drohen Geldbußen.
SPERR-NOTRUF
Deutsche können ihre EC-Karten, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische
Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 sperren lassen.
Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern
diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben.
Botschaft
Bezeichnung:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter: Dr. Wolf-Ruthart Born, außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter
Ort: Madrid, Calle de Fortuny, 8, 28010 Madrid.
Telefon: (0034) 91 557 90 00
Fax: (0034) 91 310 21 04
Postadresse: Embajada de la República Federal de Alemania, Calle de Fortuny,
8, 28010 Madrid, S Spanien.
Amtsbezirk: Spanien und Andorra.
E-Mail : zreg@madri.diplo.de
Website: http://www.madrid.diplo.de
Sonstiges: Behördensprachen: Spanisch; Andorra: Spanisch und Französisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom)
entstehen höhere Gebühren.
Haftungsausschluss
Die Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den verfügbaren und als vertrauenswürdig
eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts zum 31.01.2008.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt
allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht
abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen
immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können
sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz
mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird
darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen
in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000
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