Kreuzfahrten - Yachtkreuzfahrten
Samstag, 04. Februar 2012
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Routen und Reiseinformationen
Route 1 - Classic Route - Rund um Mallorca YachtCruising Reiseanmeldung
Route 2 -Traumhafte Balearen - fünf Tage rund um Menorca
Route 3 - Island Hopping - Mallorca-Ibiza-Formentera
Route 4- Traumbuchten Mallorcas
Route 5 - Mediterrane Momente
Route 6 - Golf & Yachting Mallorca
Klimatabelle Balearen
Reiseinformationen Spanien
   


Spanien ist ein traditionell beliebtes Reiseland, in dem Besucher gastfreundlich empfangen werden und in aller Regel einen unbeschwerten Urlaub verbringen.
Sprache
Amtssprachen sind Spanisch, Katalanisch, Galizisch und Baskisch. In den Touristengebieten wird häufig Deutsch und Englisch gesprochen oder verstanden.

Währungseinheit
Währungseinheit: Euro ( EUR)
1 Euro = 100 Cent.

Devisenbestimmungen/Umtausch
Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Einfuhr Landeswährung: unbeschränkt

Deklaration
Ja - schriftliche Deklaration bei Ein- und Ausreise ab einem Wert von 10.000 Euro (auch in anderen Währungen, Reiseschecks oder auf Dritte ausgestellte Schecks, Zahlungsanweisungen etc.)
Ausfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Ausfuhr Landeswährung: unbeschränkt

Internationale Kreditkarten
Ja - werden in größeren Hotels und Geschäften, vielfach in Restaurants der größeren Städte sowie bei größeren Autovermietern akzeptiert.

Geldautomat
Ja - EC-Karte (PIN-Nummer) oder Kreditkarte. Bargeld-Auszahlungsschalter gibt es in fast allen großen Hotels.

Klima
Statistisch gesehen ist auf Mallorca mit durchschnittlichen Maximaltemperaturen von etwa 35°C der wärmste Monat der August - und der Februar, mit durchschnittlichen Minimaltemperaturen von knapp 3°C, der kälteste Monat. Diese Werte können aber durchaus von Jahr zu Jahr variieren. Die Wetterverhältnisse sind im Sommer durchaus sehr stabil. Anders im Frühjahr und Herbst. Der Oktober kann auf Mallorca durchaus bis zur zweiten Monatshälfte "golden" sein. Tagestemperaturen von deutlich über 20°C waren in den letzten Jahren keine Seltenheit. Als ähnlichen "Übergangsmonat" kann man den Monat Mai bezeichnen. Meteorologisch gilt auf Mallorca die Zeit von Ende Mai bis Anfang Oktober als Sommer. Dann überschreiten die Tageshöchsttemperaturen beständig die 25°C-Marke Wenn Ende Januar / Anfang Februar die berühmte Mandelblüte beginnt, dann ist das gleichzeitig auch der Beginn der "grünen Jahreszeit" auf Mallorca.

Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit. Auf den Kanarischen Inseln Mitteleuropäische Zeit (MEZ) -1 Stunde. Da auch dort die Sommerzeit gilt, bleibt der Zeitunterschied immer erhalten.

Stromspannung
220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Sehr vereinzelt existieren in älteren Gebäuden noch Anschlüsse mit 125 Volt.

Post
Luftpostsendungen im innereuropäischen Postverkehr sind etwa 5 Tage unterwegs.

Telefon
Die Telefonvorwahl von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Spanien ist 0034, danach wählt man die neunstellige Teilnehmernummer beginnend mit der 9. Von Spanien nach Deutschland wählt man die Vorwahl 0049, nach Österreich die 0043 und in die Schweiz die 0041. Kartentelefone funktionieren mit "tarjetas telefónicas". Sie sind in Tabakgeschäften (estancos) oder in Sparkassen erhältlich. NOTRUFNUMMERN: Polizei, Unfallrettung, Feuerwehr 112.

Mobilfunk
Netztechnik: GSM 900/1800. Derzeit gibt es Roamingverträge mit Anbietern in Spanien von E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone.

Internet
Länderkürzel: .es

Einreise für Deutsche
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige Personalausweis ausreichend. Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Einreise für Österreicher
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige Personalausweis ausreichend. Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Einreise für Schweizer
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch die gültige Identitätskarte ausreichend. Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Feiertage
Nationale Feiertage: 1. Januar (Neujahr) und 6. Januar (Dreikönigstag), 19. März (St. Joseph), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), Fronleichnam, 15. August (Maria Himmelfahrt), 12. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 6. Dezember (Verfassungstag), 8. Dezember (Maria Empfängnis) und 25. Dezember (Weihnachten). Regionale Feiertage: 28. Februar (Andalusien), 19. März (Castilla-La Mancha; Castilla y León; Valencia; Extremadura; Galicien; Madrid; Murcia; Navarra; Baskenland; Melilla), 9. April (bzw. Karsamstag - alle Provinzen außer Katalonien), 2. Mai (Region Madrid) 15. Mai (Region Madrid), 30. Mai (Kanarische Inseln); 9. Juni (La Rioja; Murcia), 24. Juni (Katalonien), 25. Juli (Balearen; Kanarische Inseln; Galicien; Navarra; Baskenland; La Rioja), 28. Juli (Kantabrien), 2. September (Ceuta), 8. September (Extremadura; Asturien), 11. September (Katalonien), 15. September (Kantabrien), 9. Oktober (Valencia), 2 November (Andalusien; Aragon; Asturias; Castilla-La Mancha; Ceuta; Melilla), 9. November (Madrid Hauptstadt), 7. Dezember (Andalusien; Aragon; Asturien; Balearen; Kanarische Inseln; Kantabrien; Castilla-La Mancha; Castilla y León; Extremadura; Galicien; Murcia; Ceuta; Melilla), 26. Dezember (Katalonien). Die Hauptferienmonate sind Juli bis September. Auch die Oster- und Weihnachtswoche werden häufig für Kurzurlaube genutzt.

Öffnungszeiten
In Spanien gibt es keine gesetzlichen Ladenschlusszeiten. Geschäfte: Im Sommer haben kleinere Läden von 9/9.30-14.30 Uhr und 17.30-20 Uhr geöffnet, größere Geschäfte und Supermärkte meist durchgehend und auch am Samstag, teilweise sogar an bestimmten Sonntagen. Im Winter öffnen kleinere Läden von 9/9.30-14 Uhr und 17-20 Uhr; Banken: Mo bis Fr 8.30-14/14.30 Uhr; Sa im Winter 8.30-13 Uhr (im Sommer, ca. ab 1. Mai, am Sa geschlossen); Post: Mo bis Fr 9-14 Uhr, in Großstädten zum Teil wesentlich länger.

Kleidung
Während der Sommermonate ist in den Küstengebieten, auf den Balearen sowie im Landesinneren leichte Sommerkleidung, im Herbst und Frühjahr Übergangskleidung ausreichend. Im Winter werden warme Wollsachen sowie ein warmer Mantel benötigt. Auf den Kanarischen Inseln genügt bis auf die Wintermonate Sommerkleidung, von Dezember bis März sollte man auch warme Pullover oder Übergangsjacken dabei haben. In Madrid ist es bei einer Höhe von 635 m über dem Meeresspiegel im Winter empfindlich kalt, daher ist warme Kleidung hier dringend erforderlich. Gutes Schuhwerk und eine Sonnenbrille sind das ganze Jahr über wichtig. In einigen Hotels und Restaurants wird besonders beim Abendessen großer Wert auf lange Hosen, Jackett und Krawatte gelegt; sonst wird im allgemeinen Alltagskleidung akzeptiert. Abendkleidung ist nur bei besonders förmlichen Veranstaltungen vorgeschrieben. Badekleidung gehört ausschließlich an den Strand und in die Feriengebiete.

Kulinarisches
Spaniens Küche mit ihren regionalen Spezialitäten zählt Dank der Qualität und Vielfalt zu einer der Besten der Welt. Charakteristisch ist die Verwendung von Olivenöl, viel Knoblauch und frischen Produkten. Landesweite Grundgerichte sind Eier- und Reisgerichte, Fisch- und Meeresfrüchte sowie Eintöpfe. Aus der maurischen Zeit stammen orientalische Gewürze wie Zimt, Muskatnuss, Kümmel und Safran. Spanien hat gute Desserts zu bieten, darunter Turrón (aus Honig und Mandeln), Gewürzkuchen und zahlreiche Früchte wie Datteln und Feigen. Der Wein gehört zu jedem Hauptgericht dazu. Das spanische Bier ist hell und wird sehr kalt serviert.

Souvenirs
Das spanische Kunsthandwerk mit seiner langen Tradition bietet zahlreiche schöne Mitbringsel. Keramik gibt es, mit regionalen Unterschieden, im ganzen Land. Lederwaren werden vorwiegend in Andalusien, in Katalonien und auf den Balearen angeboten. Neben Schmuck, Stoffen, Spitzen und Teppichen sind auch spanische Lebensmittel (Wein, Süßigkeiten, Spirituosen) als Souvenir sehr zu empfehlen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Für Spanien gibt es keinen besonderen vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Impfungen.

Es besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich - bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Zollbestimmungen:
Einreise aus EU-Ländern
Bei unmittelbarer Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland und den anderen EU-Ländern (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr, trifft NICHT ZU für die Kanarischen Inseln, außerdem nicht für die britischen Kanalinseln und nicht für Grönland) bestehen keine Beschränkungen/Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschließlich zu privaten Zwecken mitgeführte Waren, ausgenommen sind verbotene Waren wie Drogen, Waffen usw. (Besonderheiten: für Waren zu gewerblichen Zwecken s. Abschnitt "Geschäftsreisende"). Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige) Waren können von Privatpersonen (ohne nochmalige Besteuerung) problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf, d.h. nicht zu gewerblichen/kommerziellen Zwecken, erworben wurden. (Die im folgenden genannten Freimengen gelten nicht für die KANARISCHEN INSELN sowie nicht für die spanischen Enklaven CEUTA und MELILLA, für diese Gebiete gelten die im Abschnitt "Einreise aus Drittländern" genannten Freimengen). Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf: TABAKWAREN: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1000 g Rauchtabak; ALKOHOLISCHE GETRÄNKE: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier. Eine Überschreitung dieser Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn nachgewiesen wird, dass auch die größere Menge ausschließlich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten verbrauchssteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind. KRAFTSTOFFE für Motorfahrzeuge, die nicht im Hauptbehälter des Fahrzeugs oder in einem geeigneten Reservebehälter mitgeführt werden, können ggf. erneut besteuert werden. REISENDEN UNTER 17 JAHREN wird keine Steuerbefreiung für Spirituosen und Tabakwaren gewährt.

Einreise aus Drittländern
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) ist die zum persönlichen Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant von Eingangsabgaben befreit. Ferner sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen abgabenfrei: - 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak; - 2 Liter nicht schäumende Weine; - 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent ODER 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder weniger, oder Schaumwein oder Likörwein; - 50 g Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette; - 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakte oder -Essenzen; - 100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakte oder -Essenzen; - andere Waren bis zum Gesamtwert von ca. 37 Euro (ca. 19 Euro für Reisende unter 15 Jahren). Die Abgabenbefreiung wird nicht gewährt: - Reisenden unter 17 Jahren für Tabakwaren, Spirituosen, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke; - Reisenden unter 15 Jahren für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.

Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
RAUCHVERBOT AUF DEN BALEAREN
Hier ist die Regelung strenger als im übrigen Spanien. Für die meisten öffentlichen Gebäude und Restaurants gilt seit dem 10. Juli 2005 ein komplettes Rauchverbot. Nur, wenn es im Restaurant ausgewiesene Nichtraucherzonen gibt, darf geraucht werden. Ausgenommen vom Verbot sind auch Lokale, die kein Essen zubereiten. Bei Verstößen drohen Geldbußen.
SPERR-NOTRUF
Deutsche können ihre EC-Karten, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 sperren lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben.
Botschaft

Bezeichnung:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter: Dr. Wolf-Ruthart Born, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort: Madrid, Calle de Fortuny, 8, 28010 Madrid.
Telefon: (0034) 91 557 90 00
Fax: (0034) 91 310 21 04
Postadresse: Embajada de la República Federal de Alemania, Calle de Fortuny, 8, 28010 Madrid, S Spanien.
Amtsbezirk: Spanien und Andorra.
E-Mail : zreg@madri.diplo.de
Website: http://www.madrid.diplo.de
Sonstiges: Behördensprachen: Spanisch; Andorra: Spanisch und Französisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

Haftungsausschluss
Die Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts zum 31.01.2008.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000


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Routen und Reiseinformationen
Route 1 - Classic Route - Rund um Mallorca YachtCruising Reiseanmeldung
Route 2 -Traumhafte Balearen - fünf Tage rund um Menorca
Route 3 - Island Hopping - Mallorca-Ibiza-Formentera
Route 4- Traumbuchten Mallorcas
Route 5 - Mediterrane Momente
Route 6 - Golf & Yachting Mallorca
Klimatabelle Balearen
Reiseinformationen Spanien
   

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