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Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Montenegro gibt es derzeit keine, aus politischen Gründen bedingten, Sicherheitsprobleme.
Die Spannungen in einigen Nachbarregionen (z.B. Kosovo) wirken sich nicht auf
Montenegro aus.
Allgemeine Reiseinformationen
Klima
An der montenegrinischen Küste herrscht mediterranes Klima mit einer mittleren
Temperatur von 25° C im Sommer und 5 bis 9° C im Winter.
Der Winter an der Küste ist mild und ohne Schnee und der Sommer trocken und
heiß. Der Herbst ist meist sehr mild und der Frühling beginnt oft sehr
früh. Der durchschnittliche Jahresniederschlag im Tiefland beträgt etwa
500 mm, in höheren Lagen 800 bis 1.600 mm.
Zahlungsmittel
In Montenegro kann inzwischen immer mehr mit Kreditkarten ausländischer Banken
bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der
größeren Städte und der touristisch erschlossenen Küstengebiete
nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in das Hinterland
ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
In Montenegro ist der Euro einzige offizielle Währung
Ortszeit
MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Telefon
Internationale Direktdurchwahl. Telefonkarten für öffentliche Telefone
sind in Postämtern und Tabakläden erhältlich.
Landesvorwahl: 381
Post
Luftpost nach Westeuropa benötigt ca. ein bis zwei Wochen. Briefmarken werden
in Buchhandlungen angeboten.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere
bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung
ausländischer Fahrzeugführer und - insbesondere bei Todesfolgen auf
montenegrinischer Seite - nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen
mit mehrjährigen Haftstrafen, die - entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht
zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche
Verkehrsregeln - einschließlich der Höchstgeschwindigkeitsregeln -
streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Landesunkundige sollten
Nachtfahrten außerhalb der Städte möglichst vermeiden.
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Montenegro sind nur für den Tunnel Sozina (zwischen
Podgorica und Petrovac)und die Autofähren (Bucht von Kotor) Gebühren
zu zahlen. Ferner werden geringe Gebühren für die Benutzung einiger
Panoramastraßen in Nationalparks verlangt (Lovcen, Durmitor)
Informationen sind auch über den AMSCG/ADAC Podgorica (Tel.: 00382-81-234-467/999)
erhältlich. Der Pannendienst hat die Nummer 9807.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise nach Montenegro besteht für deutsche Staatsangehörige
Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer
gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig
ist, gehen die montenegrinischen Grenzbehörden erfahrungsgemäß
davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage
betragen muss.
Die Einreise mit einem deutschen Bundespersonalausweis ist ebenfalls grundsätzlich
möglich. Hierbei wird an der Grenze ein kostenloser touristischer Passierschein
(Turisticka Propusnica) ausgestellt. Er berechtigt zum Aufenthalt in Montenegro
von bis zu 30 Tagen. Um bürokratischen Aufwand an der Grenze zu vermeiden,
ist aber in jedem Fall eine Einreise mit Reisepass vorzuziehen.
Der Kinderausweis wird zur Einreise nach Montenegro uneingeschränkt anerkannt.
Visum
Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer
Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss
im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit
besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich
als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein-
und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.
Polizeiliche Anmeldung
Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort
des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht
werden gelegentlich geahndet. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung
von diesem übernommen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen
Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen
oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung
der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig
vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen
Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass
es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, zum Teil
giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher
Vorsicht angebracht.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht immer
gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über
adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten
Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen
nicht ausreichend.
Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht
möglich.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren
Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus
Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen
gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden
zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner
ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen
oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen nach Montenegro ist in unbeschränkter Höhe
möglich. Beträge ab dem Gegenwert von 2.000,- Euro sind bei der Einreise
unbedingt anzumelden, und der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise
aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise
mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro
vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder
ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.)
bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.
Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen
bei der zollfreien Einfuhr:
· Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
· Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
· Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm)
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen
an Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in
jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet.
Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere
Mengen.
Botschaft
Bezeichnung: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter: Thomas Schmitt, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort: Podgorica, Herzegovacka 10, 81000 Podgorica.
Telefon: (00382 81) 66 72 85
Fax: (00382 81) 66 72 85
Postadresse: Herzegovacka 10, 81000 Podgorica, Montenegro.
Amtsbezirk: Montenegro. Keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur
Nothilfe. Keine Erteilung von Visa. (Siehe Hinweis bei der Botschaft Belgrad/Serbien).
E-Mail: deutsche.botschaft@cg.yu
Sonstiges: Behördensprachen: Serbisch/Montenegrinisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom)
entstehen höhere Gebühren.
Haftungsausschluss
Die Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den verfügbaren und als vertrauenswürdig
eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts zum 31.01.2008.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt
allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht
abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen
immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können
sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz
mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird
darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen
in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000
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