Kreuzfahrten - Yachtkreuzfahrten
Freitag, 03. September 2010
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Reiseinformationen Montenegro
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Reiseinformationen Montenegro
   

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Montenegro gibt es derzeit keine, aus politischen Gründen bedingten, Sicherheitsprobleme. Die Spannungen in einigen Nachbarregionen (z.B. Kosovo) wirken sich nicht auf Montenegro aus.

Allgemeine Reiseinformationen

Klima
An der montenegrinischen Küste herrscht mediterranes Klima mit einer mittleren Temperatur von 25° C im Sommer und 5 bis 9° C im Winter.
Der Winter an der Küste ist mild und ohne Schnee und der Sommer trocken und heiß. Der Herbst ist meist sehr mild und der Frühling beginnt oft sehr früh. Der durchschnittliche Jahresniederschlag im Tiefland beträgt etwa 500 mm, in höheren Lagen 800 bis 1.600 mm.

Zahlungsmittel
In Montenegro kann inzwischen immer mehr mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der größeren Städte und der touristisch erschlossenen Küstengebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in das Hinterland ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
In Montenegro ist der Euro einzige offizielle Währung

Ortszeit
MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.

Netzspannung
220 V, 50 Hz.

Telefon
Internationale Direktdurchwahl. Telefonkarten für öffentliche Telefone sind in Postämtern und Tabakläden erhältlich.
Landesvorwahl: 381

Post
Luftpost nach Westeuropa benötigt ca. ein bis zwei Wochen. Briefmarken werden in Buchhandlungen angeboten.

Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und - insbesondere bei Todesfolgen auf montenegrinischer Seite - nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die - entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln - einschließlich der Höchstgeschwindigkeitsregeln - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Landesunkundige sollten Nachtfahrten außerhalb der Städte möglichst vermeiden.

Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Montenegro sind nur für den Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Petrovac)und die Autofähren (Bucht von Kotor) Gebühren zu zahlen. Ferner werden geringe Gebühren für die Benutzung einiger Panoramastraßen in Nationalparks verlangt (Lovcen, Durmitor)
Informationen sind auch über den AMSCG/ADAC Podgorica (Tel.: 00382-81-234-467/999) erhältlich. Der Pannendienst hat die Nummer 9807.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Für die Einreise nach Montenegro besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Der Reisepass muss mindestens für die geplante Aufenthaltsdauer gültig sein. Da ein visumsfreier Aufenthalt bis zu 90 Tagen zulässig ist, gehen die montenegrinischen Grenzbehörden erfahrungsgemäß davon aus, dass auch die Gültigkeitsdauer des Reisepasses mindestens 90 Tage betragen muss.
Die Einreise mit einem deutschen Bundespersonalausweis ist ebenfalls grundsätzlich möglich. Hierbei wird an der Grenze ein kostenloser touristischer Passierschein (Turisticka Propusnica) ausgestellt. Er berechtigt zum Aufenthalt in Montenegro von bis zu 30 Tagen. Um bürokratischen Aufwand an der Grenze zu vermeiden, ist aber in jedem Fall eine Einreise mit Reisepass vorzuziehen.
Der Kinderausweis wird zur Einreise nach Montenegro uneingeschränkt anerkannt.

Visum
Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.

Polizeiliche Anmeldung
Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, zum Teil giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher Vorsicht angebracht.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht immer gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen nicht ausreichend.
Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen nach Montenegro ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge ab dem Gegenwert von 2.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden, und der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.
Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
· Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
· Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
· Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm)


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.
Botschaft
Bezeichnung: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter: Thomas Schmitt, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort: Podgorica, Herzegovacka 10, 81000 Podgorica.
Telefon: (00382 81) 66 72 85
Fax: (00382 81) 66 72 85
Postadresse: Herzegovacka 10, 81000 Podgorica, Montenegro.
Amtsbezirk: Montenegro. Keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe. Keine Erteilung von Visa. (Siehe Hinweis bei der Botschaft Belgrad/Serbien).
E-Mail: deutsche.botschaft@cg.yu
Sonstiges: Behördensprachen: Serbisch/Montenegrinisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

Haftungsausschluss
Die Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts zum 31.01.2008.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000


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