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Routen und Reiseinformationen
Route 1 - Perlen der Natur - Sardinien / Costa Smeralda YachtCruising Reiseanmeldung
Route 2 - Yachting vom Feinsten - Sardinien & Korsika
Route 3 - Golf und Yachting - Sardinien / Costa Smeralda
Routenkalender Sardinien / Preise 2008
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Klimatabelle Sardinien
Reiseinformationen Italien

Sprache
Die Landessprache ist Italienisch. In einigen Gebieten wird Deutsch bzw. Französisch gesprochen.

Währungseinheit
Währungseinheit: Euro ( EUR)

Devisenbestimmungen/Umtausch
Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Einfuhr Landeswährung: unbeschränkt

Deklaration
Ja - bei der Einfuhr von Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von zusammen über 10.000 Euro beim italienischen Grenzzollamt. Ausfuhr Fremdwährung: unbeschränkt bzw. bei Beträgen im Gegenwert von über 10.000 Euro in Höhe der deklarierten Einfuhr. Ausfuhr Landeswährung: unbeschränkt bzw. bei Beträgen im Gegenwert von über 10.000 Euro in Höhe der deklarierten Einfuhr.

Internationale Kreditkarten
Ja - werden von Banken, größeren Hotels, Restaurants der gehobenen Kategorie und bei Autovermietern akzeptiert.

Geldautomat
Ja - mit EC-Karte (PIN-Nummer) und Kreditkarten. Aufmerksamkeit ist angebracht - manipulierte Automaten können vorkommen.

Reiseschecks
Ja - werden von Banken, Wechselstuben und größeren Hotels akzeptiert.

Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit (kein Zeitunterschied).

Stromspannung
Meist 220/230 Volt. Schukostecker können oft nicht verwendet werden. Deswegen empfiehlt es sich, einen Adapter mitzunehmen.

Telefon
Die Ländervorwahl von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien ist 0039, von Italien nach Deutschland wählt man 0049, nach Österreich 0043 und in die Schweiz 0041. Beim Telefonieren nach Italien vom Ausland aus muss die 0 der Ortsnetzziffer des entsprechenden Ortes mitgewählt werden, z.B. nach Rom lautet die Vorwahl 0039 06. Bei Ortsgesprächen innerhalb Italiens muss ebenfalls die Vorwahl mitgewählt werden. Die Direktwahl nach Deutschland ist nur aus Telefonzellen mit orangerotem Telefonhörer-Symbol möglich. Die meisten Telefonzellen funktionieren mit Telefonkarten, die an Tankstellen, in Bars und Restaurants, an Zeitungskiosken und bei der Telecom Italia gekauft werden können. NOTRUFNUMMERN: Polizei 112, Unfallrettung 118, Feuerwehr 115, Seenotrettungsdienst 15 30.

Mobilfunk
Netztechnik: GSM 900/1800 Derzeit gibt es Roamingverträge mit Anbietern in Italien von E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone.

Internet
Länderkürzel: .it

Einreise für Deutsche
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige Personalausweis ausreichend Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Einreise für Österreicher
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige Personalausweis ausreichend Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Einreise für Schweizer
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch die gültige Identitätskarte ausreichend Arbeitsaufnahme nach einem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz ohne Besorgung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Feiertage
1. Januar (Neujahr), 6. Januar (Dreikönigstag), Ostermontag, 25. April (Tag der Befreiung), 1. Mai (Tag der Arbeit), 2. Juni (Nationalfeiertag), 15. August (Maria Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Maria Empfängnis), 7. Dezember (nur in Mailand), 25. und 26. Dezember (Weihnachten). Die Schulferien gehen von Mitte Juni bis Mitte September. Die Hauptferienzeit ist von Mitte Juli bis Ende August. Einige Betriebe schließen im August.

Öffnungszeiten
Banken: Mo bis Do 8.30-13.30, 15-16 Uhr, Fr 8.30-13.30, 14.45-15.45 Uhr, oft auch Sa Vormittag. Büros: Mo bis Fr 8.30-12.30, 13.30-17.30 Uhr. Geschäfte: werktags 8.30-12.30 Uhr (Süditalien 9-13 Uhr), 15.30-19.30 Uhr (Süditalien 16-20 Uhr). In den Städten Norditaliens gibt es einen Trend zu durchgehenden Öffnungszeiten. In Süditalien sind die Lebensmittelgeschäfte in der Sommerperiode geöffnet von 7.30-13.30, 17.30-20 Uhr. Die Läden sind meistens montags einen halben Tag geschlossen.

Kleidung
Während der Sommermonate braucht man leichte Sommerkleidung. Im Herbst und Frühjahr sollte man Übergangskleidung mitnehmen. Im Winter benötigt man Wollsachen, warme Mäntel und gutes Schuhwerk. Auch einen Regenmantel oder eine Regenjacke sollte man unbedingt dabeihaben.


Kulinarisches
Zusammen mit der französischen Küche ist die italienische Gastronomie führend in Europa. Nach den Nudelgerichten sind die Fischgerichte empfehlenswert. Die Pizza (ursprünglich ein gewürztes Brot) hat sich erst im Laufe des Wohlstands und mit Einfluss des Tourismus entwickelt. Standardgetränk zu allen Essen sind Wein (regionales Angebot z.B. Chianti in der Toscana, Lambrusco in der Emilia-Romagna, Orvieto in Umbrien und Marsala auf Sizilien) und Mineralwasser. Aber auch italienisches und ausländisches Bier wird angeboten.

Souvenirs
Einige Artikel, wie z.B. Terrakottatöpfe oder Espressomaschinen sind in Italien preisgünstig. Für ihre Antiquitätenmärkte sind Lucca, Mailand, Ravenna und Turin bekannt. Noch heute findet man in Italien viele Erzeugnisse des traditionellen Kunsthandwerks, die sich gut als Mitbringsel eignen, z.B. in Südtirol Trachten, in Ligurien Klöppelspitzen und Gegenstände aus Olivenholz, in Venetien Glas- und Kristallwaren sowie Spitzen und in der Toscana Alabastergegenstände, farbige Keramik und Goldschmiedearbeiten. Der Süden ist bekannt für Teppiche, Korallenschmuck und Kleinmöbel.

Medizinische Hinweise

Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.


Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich - bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Einreise aus EU-Ländern

Bei unmittelbarer Einreise aus BULGARIEN und RUMÄNIEN, die am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, wird es voraussichtlich Beschränkungen bei der Einfuhr von Tabakwaren geben. Es sollten vorerst nur die für Reisende aus Drittstaaten geltenden Höchstmengen mitgeführt werden: - 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak. EINREISE aus BISHERIGEN EU-LÄNDERN (EU-25-Staaten)

Bei unmittelbarer Einreise aus den anderen EU-Ländern (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr; trifft nicht zu für die Kanarischen Inseln, außerdem nicht für die britischen Kanalinseln und nicht für Grönland) bestehen keine Beschränkungen/Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das Reisegepäck und ausschließlich zu privaten Zwecken mitgeführte Waren. Ausgenommen sind verbotene Waren wie Drogen, Waffen usw. (Besonderheiten s.u.; für Waren zu gewerblichen Zwecken s. Abschnitt "Geschäftsreisende"). Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige) Waren können von Privatpersonen (ohne nochmalige Besteuerung) problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf, d.h. nicht zu gewerblichen/kommerziellen Zwecken, erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf: TABAKWAREN: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak; ALKOHOLISCHE GETRÄNKE: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier. Eine Überschreitung dieser Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn nachgewiesen wird, dass auch die größere Menge ausschließlich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten, verbrauchssteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind. KRAFTSTOFFE für Motorfahrzeuge, die nicht im Hauptbehälter des Fahrzeugs oder in einem geeigneten Reservebehälter mitgeführt werden, können ggf. erneut besteuert werden. REISENDEN UNTER 17 JAHREN wird keine Steuerbefreiung für Spirituosen und Tabakwaren gewährt.

Einreise aus Drittländern

Bei der Einreise aus anderen als EU-Ländern (Drittländer) ist die zum persönlichen Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant von Eingangsabgaben befreit. Ferner sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch oder für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen abgabenfrei: - 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak; - 2 Liter nicht schäumende Weine; - 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent ODER 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder weniger, oder Schaumwein oder Likörwein; - 50 g Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette; - 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakte oder Kaffee-Essenzen; - für andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro; dieser Freibetrag kann für Reisende unter 15 Jahren verringert werden. Die Abgabenbefreiung wird nicht gewährt - Reisenden unter 17 Jahren für Tabakwaren, Spirituosen, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke; - Reisenden unter 15 Jahren für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder - Essenzen.

Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen

RAUCHVERBOT:
In allen Regional- und Fernzügen ist das Rauchen untersagt. In öffentlichen Gebäuden, Bars und Restaurants gilt ein Rauchverbot. Geraucht werden darf nur in ummauerten Raucherzonen mit eigener Lüftung. Auch in Geschäften und Büros ist das Rauchen verboten. Beim Kauf oder Verkauf von gefälschten Markenartikeln drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro.

SPERR-NOTRUF:
Deutsche können ihre EC-Karten, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 (aus dem Ausland neben ++49 116 116 auch ++49 30 4050 4050 wählbar) rund um die Uhr sperren lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine Liste der angeschlossenen Herausgeber ist im Internet unter www.sperr-ev.de zu finden.

Botschaft
Bezeichnung: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter: Michael Steiner, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort: Rom Via San Martino della Battaglia 4, 00185 Roma.
Telefon: (0039 06) 49 21 31
Fax: (0039 06) 49 21 33 19

Postadresse: Ambasciata della Repubblica Federale di Germania, Via San Martino della Battaglia 4, 00185 Roma, Italien.

Amtsbezirk/ Konsularbez.: Italien.
E-Mail: info@rom.diplo.de
Website: http://www.rom.diplo.de
Sonstiges: Behördensprachen: Englisch, Französisch, Italienisch (gilt auch für San Marino)
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.


Haftungsausschluss
Die Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts zum 31.01.2008.
Siehe: http://www.auswaertiges-amt.de

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt, Bürgerservice,Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin,
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000


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