|
Sprache
Die Landessprache ist Italienisch. In einigen Gebieten wird Deutsch bzw. Französisch
gesprochen.
Währungseinheit
Währungseinheit: Euro ( EUR)
Devisenbestimmungen/Umtausch
Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Einfuhr Landeswährung: unbeschränkt
Deklaration
Ja - bei der Einfuhr von Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von zusammen
über 10.000 Euro beim italienischen Grenzzollamt. Ausfuhr Fremdwährung:
unbeschränkt bzw. bei Beträgen im Gegenwert von über 10.000 Euro
in Höhe der deklarierten Einfuhr. Ausfuhr Landeswährung: unbeschränkt
bzw. bei Beträgen im Gegenwert von über 10.000 Euro in Höhe der
deklarierten Einfuhr.
Internationale Kreditkarten
Ja - werden von Banken, größeren Hotels, Restaurants der gehobenen
Kategorie und bei Autovermietern akzeptiert.
Geldautomat
Ja - mit EC-Karte (PIN-Nummer) und Kreditkarten. Aufmerksamkeit ist angebracht
- manipulierte Automaten können vorkommen.
Reiseschecks
Ja - werden von Banken, Wechselstuben und größeren Hotels akzeptiert.
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit (kein Zeitunterschied).
Stromspannung
Meist 220/230 Volt. Schukostecker können oft nicht verwendet werden. Deswegen
empfiehlt es sich, einen Adapter mitzunehmen.
Telefon
Die Ländervorwahl von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien
ist 0039, von Italien nach Deutschland wählt man 0049, nach Österreich
0043 und in die Schweiz 0041. Beim Telefonieren nach Italien vom Ausland aus muss
die 0 der Ortsnetzziffer des entsprechenden Ortes mitgewählt werden, z.B.
nach Rom lautet die Vorwahl 0039 06. Bei Ortsgesprächen innerhalb Italiens
muss ebenfalls die Vorwahl mitgewählt werden. Die Direktwahl nach Deutschland
ist nur aus Telefonzellen mit orangerotem Telefonhörer-Symbol möglich.
Die meisten Telefonzellen funktionieren mit Telefonkarten, die an Tankstellen,
in Bars und Restaurants, an Zeitungskiosken und bei der Telecom Italia gekauft
werden können. NOTRUFNUMMERN: Polizei 112, Unfallrettung 118, Feuerwehr 115,
Seenotrettungsdienst 15 30.
Mobilfunk
Netztechnik: GSM 900/1800 Derzeit gibt es Roamingverträge mit Anbietern in
Italien von E-Plus, O2, T-Mobile und Vodafone.
Internet
Länderkürzel: .it
Einreise für Deutsche
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige
Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige
Personalausweis ausreichend Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer
Arbeitserlaubnis möglich.
Einreise für Österreicher
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige
Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige
Personalausweis ausreichend Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Besorgung einer
Arbeitserlaubnis möglich.
Einreise für Schweizer
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt. Notwendig ist der gültige
Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch die gültige
Identitätskarte ausreichend Arbeitsaufnahme nach einem Abkommen zwischen
der EU und der Schweiz ohne Besorgung einer Arbeitserlaubnis möglich.
Feiertage
1. Januar (Neujahr), 6. Januar (Dreikönigstag), Ostermontag, 25. April (Tag
der Befreiung), 1. Mai (Tag der Arbeit), 2. Juni (Nationalfeiertag), 15. August
(Maria Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Maria Empfängnis),
7. Dezember (nur in Mailand), 25. und 26. Dezember (Weihnachten). Die Schulferien
gehen von Mitte Juni bis Mitte September. Die Hauptferienzeit ist von Mitte Juli
bis Ende August. Einige Betriebe schließen im August.
Öffnungszeiten
Banken: Mo bis Do 8.30-13.30, 15-16 Uhr, Fr 8.30-13.30, 14.45-15.45 Uhr, oft auch
Sa Vormittag. Büros: Mo bis Fr 8.30-12.30, 13.30-17.30 Uhr. Geschäfte:
werktags 8.30-12.30 Uhr (Süditalien 9-13 Uhr), 15.30-19.30 Uhr (Süditalien
16-20 Uhr). In den Städten Norditaliens gibt es einen Trend zu durchgehenden
Öffnungszeiten. In Süditalien sind die Lebensmittelgeschäfte in
der Sommerperiode geöffnet von 7.30-13.30, 17.30-20 Uhr. Die Läden sind
meistens montags einen halben Tag geschlossen.
Kleidung
Während der Sommermonate braucht man leichte Sommerkleidung. Im Herbst und
Frühjahr sollte man Übergangskleidung mitnehmen. Im Winter benötigt
man Wollsachen, warme Mäntel und gutes Schuhwerk. Auch einen Regenmantel
oder eine Regenjacke sollte man unbedingt dabeihaben.
Kulinarisches
Zusammen mit der französischen Küche ist die italienische Gastronomie
führend in Europa. Nach den Nudelgerichten sind die Fischgerichte empfehlenswert.
Die Pizza (ursprünglich ein gewürztes Brot) hat sich erst im Laufe des
Wohlstands und mit Einfluss des Tourismus entwickelt. Standardgetränk zu
allen Essen sind Wein (regionales Angebot z.B. Chianti in der Toscana, Lambrusco
in der Emilia-Romagna, Orvieto in Umbrien und Marsala auf Sizilien) und Mineralwasser.
Aber auch italienisches und ausländisches Bier wird angeboten.
Souvenirs
Einige Artikel, wie z.B. Terrakottatöpfe oder Espressomaschinen sind in Italien
preisgünstig. Für ihre Antiquitätenmärkte sind Lucca, Mailand,
Ravenna und Turin bekannt. Noch heute findet man in Italien viele Erzeugnisse
des traditionellen Kunsthandwerks, die sich gut als Mitbringsel eignen, z.B. in
Südtirol Trachten, in Ligurien Klöppelspitzen und Gegenstände aus
Olivenholz, in Venetien Glas- und Kristallwaren sowie Spitzen und in der Toscana
Alabastergegenstände, farbige Keramik und Goldschmiedearbeiten. Der Süden
ist bekannt für Teppiche, Korallenschmuck und Kleinmöbel.
Medizinische Hinweise
Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich
einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst
des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition
(z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln,
Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen
Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis
A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen. Lassen Sie
sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert
sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich - bei Ärzten,
Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen
Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische
Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten
Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes
eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger
Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten
oder in Privatkliniken).
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen
Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub
im Ausland".
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die
aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren
Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus
Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen
gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden
zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner
ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen
oder immer völlig aktuell sein.
Einreise aus EU-Ländern
Bei unmittelbarer Einreise aus BULGARIEN und RUMÄNIEN, die am 1. Januar
2007 der EU beigetreten sind, wird es voraussichtlich Beschränkungen bei
der Einfuhr von Tabakwaren geben. Es sollten vorerst nur die für Reisende
aus Drittstaaten geltenden Höchstmengen mitgeführt werden: - 200 Zigaretten
oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3
g) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak. EINREISE aus BISHERIGEN EU-LÄNDERN
(EU-25-Staaten)
Bei unmittelbarer Einreise aus den anderen EU-Ländern (innergemeinschaftlicher
Reiseverkehr; trifft nicht zu für die Kanarischen Inseln, außerdem
nicht für die britischen Kanalinseln und nicht für Grönland) bestehen
keine Beschränkungen/Formalitäten abgabenrechtlicher Art für das
Reisegepäck und ausschließlich zu privaten Zwecken mitgeführte
Waren. Ausgenommen sind verbotene Waren wie Drogen, Waffen usw. (Besonderheiten
s.u.; für Waren zu gewerblichen Zwecken s. Abschnitt "Geschäftsreisende").
Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige)
Waren können von Privatpersonen (ohne nochmalige Besteuerung) problemlos
mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf,
d.h. nicht zu gewerblichen/kommerziellen Zwecken, erworben wurden. Für folgende
Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf: TABAKWAREN: 800 Zigaretten,
400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g),
200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak; ALKOHOLISCHE GETRÄNKE: 10 Liter Spirituosen,
20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier. Eine Überschreitung
dieser Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn nachgewiesen wird, dass
auch die größere Menge ausschließlich für den privaten Eigenbedarf
bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten, verbrauchssteuerpflichtigen Waren
kann bei der Einreise nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für
den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft
werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind. KRAFTSTOFFE für
Motorfahrzeuge, die nicht im Hauptbehälter des Fahrzeugs oder in einem geeigneten
Reservebehälter mitgeführt werden, können ggf. erneut besteuert
werden. REISENDEN UNTER 17 JAHREN wird keine Steuerbefreiung für Spirituosen
und Tabakwaren gewährt.
Einreise aus Drittländern
Bei der Einreise aus anderen als EU-Ländern (Drittländer) ist die zum
persönlichen Gebrauch während der Reise benötigte und zur Wiederausfuhr
bestimmte Reiseausrüstung sowie der Reiseproviant von Eingangsabgaben befreit.
Ferner sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen
Ge- oder Verbrauch oder für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen
Reisegepäck einführen, im Rahmen folgender Mengen und Wertgrenzen abgabenfrei:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von
höchstens 3 g) oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak; - 2 Liter nicht schäumende
Weine; - 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent
ODER 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia, Sake oder ähnliche
Getränke, mit einem Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder weniger, oder
Schaumwein oder Likörwein; - 50 g Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette;
- 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakte oder Kaffee-Essenzen; - für andere
Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro; dieser Freibetrag kann für Reisende
unter 15 Jahren verringert werden. Die Abgabenbefreiung wird nicht gewährt
- Reisenden unter 17 Jahren für Tabakwaren, Spirituosen, Wein, Schaumwein,
Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke; - Reisenden
unter 15 Jahren für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder - Essenzen.
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
RAUCHVERBOT:
In allen Regional- und Fernzügen ist das Rauchen untersagt. In öffentlichen
Gebäuden, Bars und Restaurants gilt ein Rauchverbot. Geraucht werden darf
nur in ummauerten Raucherzonen mit eigener Lüftung. Auch in Geschäften
und Büros ist das Rauchen verboten. Beim Kauf oder Verkauf von gefälschten
Markenartikeln drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro.
SPERR-NOTRUF:
Deutsche können ihre EC-Karten, Kreditkarten, Handys und einige andere elektronische
Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 (aus dem Ausland
neben ++49 116 116 auch ++49 30 4050 4050 wählbar) rund um die Uhr sperren
lassen. Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden,
sofern diese sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine Liste der angeschlossenen
Herausgeber ist im Internet unter www.sperr-ev.de zu finden.
Botschaft
Bezeichnung: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter: Michael Steiner, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort: Rom Via San Martino della Battaglia 4, 00185 Roma.
Telefon: (0039 06) 49 21 31
Fax: (0039 06) 49 21 33 19
Postadresse: Ambasciata della Repubblica Federale di Germania, Via San Martino
della Battaglia 4, 00185 Roma, Italien.
Amtsbezirk/ Konsularbez.: Italien.
E-Mail: info@rom.diplo.de
Website: http://www.rom.diplo.de
Sonstiges: Behördensprachen: Englisch, Französisch, Italienisch (gilt
auch für San Marino)
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom)
entstehen höhere Gebühren.
Haftungsausschluss
Die Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den verfügbaren und als vertrauenswürdig
eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts zum 31.01.2008.
Siehe: http://www.auswaertiges-amt.de
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt
allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht
abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen
immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können
sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz
mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird
darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen
in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt, Bürgerservice,Arbeitseinheit 040, D-11013 Berlin,
Tel.: (03018) 172000, Fax: (03018) 1751000
|