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Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters
Yacht Destination AG, Espenstrasse 135, CH-9443 Widnau.
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie in unserem Programm eine für Sie passende
Urlaubsreise gefunden haben und begrüßen Sie im exklusiven
Kreis der Yacht Destination AG (nachfolgend auch YDAG genannt) Gäste.
Lesen Sie bitte die nachstehenden Hinweise und Bedingungen aufmerksam,
da diese das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln
und Sie diese mit Ihrer Buchung anerkennen. Die Abgrenzung des Rahmens
unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was
Sie von uns erwarten dürfen und wofür wir einstehen. Soweit
Reiseleistungen, die nicht ausdrücklich Gegenstand der Leistungsbeschreibung
im Textteil unseres Kataloges sind, darüber hinaus von Dritten
erbracht werden, ist die YDAG lediglich als Vermittler tätig.
Für evtl. fremdvermittelte Leistungen gelten die Bedingungen
des jeweiligen Veranstalters, nicht jedoch die nachfolgenden Bedingungen.
1.Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie der YDAG den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder per Internet geschehen. Grundlage dieses
Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen
Informationen sowie die Reisebedingungen.
1.2 Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn
wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis unverzüglich
schriftlich bestätigen bzw. durch die Rechnungsstellung der
YDAG. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung
stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Die YDAG ist im Falle
der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet dies dem Kunden
gegenüber ausdrücklich zu erklären.
1.3 Für die vertraglichen Verpflichtungen steht der Anmelder
ein. Dieser haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, ist die YDAG an dieses neue Angebot 14 Tage gebunden. Der Vertrag
kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende
innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung bzw.
Anzahlung die Annahme erklärt.
2.Zahlung
2.1 Eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person ist innerhalb
von 1 Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und der Rechnung
sowie der Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß
§651 k Abs. 3 BGB (bei unseren Gästen mit Wohnsitz in
Deutschland) zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 6 Wochen
vor Reisebeginn und vor Erhalt der Reiseunterlagen (Tickets etc.)
fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.2 Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn, ist der komplette Reisepreis
sofort fällig, soweit der Sicherungsschein (bei unseren Gästen
mit Wohnsitz in Deutschland) übergeben ist.
2.3 Kommt der Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
der YDAG nicht fristgerecht nach, so behält sich die YDAG vor,
vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Falle kann die YDAG
Rücktrittsgebühren berechnen.
2.4 Wenn bis Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig
bezahlt ist, wird der Vertrag automatisch aufgelöst. Die YDAG
kann dann eine Entschädigung entsprechend den Rücktrittsgebühren
berechnen.
2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der
Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch
3 Wochen vor Reisebeginn.
2.6 Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc.
sowie telefonische Reservierungen oder Anfragen gehen zu Lasten
des Kunden.
ACHTUNG :
Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Direktinkasso abgewickelt,
d.h. alle Zahlungen müssen ausschließlich direkt an die
YDAG erfolgen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus
Ihrer Reisebestätigung. Eine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro
erfolgt ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko und hat insbesondere
keine schuldbefreiende Wirkung, falls das Reisebüro die Zahlung
nicht and die YDAG weiterleitet.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die Leistungsverpflichtung der YDAG ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Im Falle von Widersprüchen ist die Buchungsbestätigung
ausschlaggebend. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Ausreisegebühren.
3.2 Leistungspaket
Eingeschlossen sind: Reise in der gebuchten Kabine inkl. Verpflegung
gem. Leistungsbeschreibung, inkl. aller in der Leistungsbeschreibung
erwähnten Transfers mit Gepäcktransport (auch Golfgepäck)aller
in der Leistungsbeschreibung erwähnten Übernachtungen
in der gebuchten Kabinenkategorie, aller in der Leistungsbeschreibung
erwähnten Mahlzeiten, aller in der Leistungsbeschreibung erwähnten
Ausflüge und Aktivitäten, aller Hafen- und Anlegegebühren,
aller Treibstoffkosten. Nicht eingeschlossen sind: Flüge, Trinkgelder,
zusätzliche Mahlzeiten, Getränke (soweit nicht ausdrücklich
eingeschlossen), fakultative Ausflüge, sonstige persönliche
Ausgaben.
3.3 Die in dem Prospekt bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen
Angaben sind für die YDAG grundsätzlich bindend, soweit
sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Die YDAG behält
sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss
Änderungen der Prospektangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen,
über die die YDAG den Kunden vor Buchung selbstverständlich
informieren wird.
3.4 Leistungsträger ( wie z.B. Hotels, Fluggesellschaften)
und Reisebüros sind von der YD AG nicht bevollmächtigt,
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über
die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über
die Reservierungsbestätigung von der YDAG hinausgehen oder
im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
Reisevertrages abändern.
3.5 Flüge
Die YDAG vermittelt nur die Flüge, soweit darauf in der Reisebestätigung
ausdrücklich hingewiesen wird. Die Beförderung erfolgt
in der Touristenklasse, gegen tariflichen Mehrpreis auch in der
Business- und in der 1. Klasse, soweit diese zur Verfügung
stehen. Flüge an anderen Tagen als den gebuchten Reisetagen,
z.B. infolge von Vor- oder Nachprogrammen, können zu Mehrpreisen
führen. Sitzplatzreservierungen werden von den Fluggesellschaften
grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkungen akzeptiert.
Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, deren Flüge
wir vermitteln, sind verbindlich. Wir stellen Ihnen diese auf Anforderung
gerne zur Verfügung. Aus der Wahl der Flüge kann sich
ergeben, dass der Hinflug spätnachmittags oder abends, der
Rückflug aber bereits morgens bzw. vormittags erfolgt. Für
dadurch am Ort entfallende Verpflegungsleistungen besteht kein Anspruch
auf Ersatz.
3.6 Gepäckbeförderung
Es werden bis zu 20 Kg Gepäck pro Fluggast befördert (1.Klasse
30 Kg). Bei Reisen in einige Länder (wie z.B. USA, Kanada,
Mexiko und innerhalb Deutschlands) ist die Bemessungsgrundlage nicht
das Gewicht, sondern die Anzahl der Gepäckstücke und deren
Abmessungen. Übergepäck kann auf Flügen grundsätzlich
gegen Aufzahlung mitgenommen werden. Kinder unter zwei Jahren haben
keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung. Schäden oder
Zustellungsverzögerungen bitten wir unverzüglich an Ort
und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist Voraussetzung für
eine Haftung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Für den Fall einer Absage eines Fluges durch die Fluggesellschaft
und im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft
kann ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder
des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich sein. Aus
diesen Gründen bleibt ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung
vorbehalten.
Bei einer Ersatzbeförderung werden nur die Kosten der Bahnreise
2.Klasse erstattet.
4.2 Abänderungen des Reiseverlaufs sind bei Schiffsreisen und
Yachtreisen möglich wenn z.B. das Schiff bzw. die Yacht schon
zum Zeitpunkt des Reisebeginns seinen Fahrplan nicht einhalten konnte,
ein unvorhersehbarer technischer Defekt bzw. eine Havarie oder ein
Unfall den Reiseverlauf verzögert, das Schiff aufgrund von
schlechtem Wetter mehrere Tage aus Sicherheitsgründen nicht
auslaufen kann oder wenn z.B. im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer
von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen
werden muss. Solche und vergleichbare Abweichungen und Änderungen
wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der YDAG
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind grundsätzlich
möglich und gestattet. Das gilt insbesondere auch für
Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Tagesrouten bzw.Tageszielen,
vor allem aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, über
die allein der für das Schiff bzw. die Yacht verantwortliche
Kapitän entscheidet. Die geänderte Leistung tritt an die
Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
4.3 Der YDAG ist es grundsäztlich gestattet, für die gebuchte
Reise ein anderes Schiff bzw. eine andere Yacht (gleich - oder höherwertig)
einzusetzen, sollte das für die Reise vorgesehene Schiff bzw.
Yacht nicht zur Verfügung stehen. Nachlässe bzw. Mehrkosten
sind für den Kunden ausgeschlossen.
4.4 Die YDAG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich
ist. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vor Reisebeginn
stellen wir dem Kunden frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten.
4.5 Die YDAG behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, Kerosinzuschläge, oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreise auswirkt, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die
YDAG den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21
Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen , wenn der Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von der YD AG über die Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reiseleistung der YD AG gegenüber geltend
zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen und Kündigung
durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei der YDAG. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht der YDAG
unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen
und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der
Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung
- jeweils pro Person - zu: Bei Rücktritt von der gebuchten
Reise bis zum 150. Tag vor Reisebeginn lediglich eine Bearbeitungsgebühr
von 50,00 Euro.
- Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- Vom 59. Tag bis zum 29. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- Vom 28. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis Reisebeginn 90 % des Reisepreises
- Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Reisebeginn und bei nachträglicher
Stornierung 100 % des Reisepreises. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei der YDAG. Bei Teilstornierung
nur einzelner Personen in der Mehrbettkabine steht der YDAG in
jedem Fall eine pauschale Entschädigung in Höhe von
75 % zu.
5.3 Dem Reisenden steht es frei, der YDAG einen geringeren Schaden
als die vorgenannte Pauschale nachzuweisen. Der YDAG bleibt es vorbehalten,
abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende
höhere Entschädigung zu fordern.
Die YDAG ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung
im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
5.4 Auf Ihren Wunsch werden wir uns bemühen, vorbehaltlich
der Verfügbarkeit, eine Abänderung der Reiseanmeldung
(Umbuchung) bis zum 75. Tag vor Reisebeginn vorzunehmen. Eine Umbuchung
ab dem 74. Tag vor Reisebeginn setzt Ihre Rücktrittserklärung
hinsichtlich der gebuchten Reise voraus und bedarf einer nachfolgenden
Neuanmeldung.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nachweislich nur
geringfügigere Kosten verursachen. Als Umbuchung gelten Änderungen
des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderung.
5.5 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für
sich bestellen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter.
Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn er dafür
wichtige Gründe hat (z.B. spezielle Erfordernisse für
diese Reise, gesetzliche Verbote, Weigerung der Fluggesellschaft,
etc.). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Anmelder der YDAG als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.6 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren
sind sofort fällig.
6. Reiseversicherung
Die YDAG empfiehlt Ihnen in Ihrem eigenen Interesse und zu Ihrer
eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-,
Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiseabbruch- und
Reisehaftpflicht - Versicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie
einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als
Paket von der YDAG als Vermittler.
7. Rücktritt und Kündigung durch die YDAG
7.1 Die YDAG kann nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung von der YDAG nachhaltig stört
oder wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
die YDAG, so behält sie jedoch den Anspruch auf den Reisepreis;
sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich
eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger. Eventuelle
Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst.
7.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines
Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden
reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst
oder jemand sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert
oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für
evtl. entstehende Mehrkosten steht die YDAG nicht ein. Gleiches
gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine
besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich
vereinbarten Leistungen von der YDAG hinausgeht, und der Kunde keine
diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel
empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
7.3 Die YDAG kann vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
7.3.1 bis zwei Wochen vor Reiseantritt wenn eine Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird, sofern eine Mindestteilnehmerzahl im Prospekt
bzw. der Reisebeschreibung genannt ist. Die Rücktrittserklärung
wird Ihnen unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für
die Nichtdurchführung der Reise zugeleitet. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.
7.3.2 bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn ein wichtiger Grund
die Durchführung der Reise unmöglich macht, trotz Ausschöpfung
aller vertretbaren Möglichkeiten durch die YDAG, die vertraglichen
Reiseleistungen zu erbringen (z.B. durch Ersatzbeförderung,
Änderung der Reiseroute etc.). Ein Rücktritt ist nur dann
möglich, wenn die Durchführung dieser Reise die Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Sie erhalten
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages aufgrund außergewöhnlicher
Umstände
8.1 Wird die Reise infolge beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen)
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können
sowohl der Reisende als auch die YDAG den Reisevertrag kündigen.
Die YDAG zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
den Reisenden - wenn möglich - zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die
Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende
zu tragen.
9. Haftung
9.1 Die YDAG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen
Kaufmanns für
9.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung
9.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(z.B. Beförderungsunternehmen, etc.).
9.1.3 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften
des jeweiligen Ziellandes und Zielortes.
9.2 Wir haften jedoch nicht für die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten,
auf deren Entstehen wir keinen Einfluss nehmen. Wir haften auch
nicht, wenn sich an einem Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse
und eventuelle Einreisebestimmungen nach Drucklegung dieses Prospektes
ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder zu dem
betreffenden Reiseziel erschweren oder als unmöglich erscheinen
lassen. Über solche und wesentliche nachträgliche Änderungen
werden wir Sie nach Möglichkeit kurzfristig informieren.
9.3 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen
oder aus den Umständen etwas anderes ergibt und sofern ein
Schaden von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen nicht
nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht worden
ist. Der Maßstab der geschuldeten Sorgfalt richtet sich nach
den Umständen am Ort der Leistungserbringung. Ihre Reise führt
Sie in andere Länder, in denen fremde Lebensumstände und
teilweise auch für uns fremde Gesetzte maßgeblich sind.
10. Gewährleistung
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von der
YDAG eingesetzten Personen eventuelle Reisemängel unverzüglich
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft,
tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eventuelle weitergehende
Ansprüche, den Reisepreis nachträglich zu mindern, bleiben
davon unberührt.
10.2 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich
dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckverlust innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der YDAG anzuzeigen. Ohne Anzeige besteht Gefahr
eines Anspruchsverlustes.
10.3 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder
aus wichtigem, für die YDAG erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er der YDAG zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von der YDAG verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für
die YDAG erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
10.4 a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag bzw. den von der YD AG erbrachten Leistungen stehen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen
aus unerlaubter Handlung, hat der Kunde ausschließlich innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum
gegenüber der YDAG geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der YDAG
unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche
Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden
sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist
unberührt.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung von der YDAG für Schäden,
die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für
die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden von der YDAG weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) die YDAG für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
11.2 Für alle gegen die YDAG gerichtete Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunde und Reise.
11.3 Die YDAG haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die
in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
11.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften
oder internationaler Übereinkommen, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung
(nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen
von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen
Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden
Bestimmungen.
11.6 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung
eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach
den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
12. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
12.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen
das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
12.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind
diese an Ort und Stelle den von uns eingesetzten Personen unverzüglich
mitzuteilen. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen schuldhaft
nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
12.3 Die von uns eingesetzten Personen sind nicht berechtigt, irgendwelche
Ansprüche anzuerkennen.
13. Beschränkung für werdende Mütter auf Reisen
und Kinder unter 12 Jahren
13.1 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte
medizinische Versorgung an Bord der Schiffe und Yachten der YDAG
ist die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich,
die sich bei Reiseantritt in der 28. Schwangerschaftswoche oder
darüber hinaus befinden.
13.2 Um den Bedürfnissen aller Reiseteilnehmer an Bord gerecht
zu werden, ist eine Beförderung von Kindern unter 12 Jahren
nur bei Buchung aller Kabinen des Schiffes bzw. der Yacht (Vollcharter)
durch den Reisenden möglich. Sollten Kinder unter 12 Jahren
auf bestimmten Routen erlaubt sein, so steht dies ausdrücklich
im Routenkalender / Preisteil.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der
jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach
Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Kinder
müssen einen Kinderpass besitzen oder im Pass der mitreisenden
Eltern eingetragen sein. Die YDAG ist im Falle des Verstoßes
berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch
auf Erstattung des anteiligen Reisepreises gemäß 5.2
hat.
14.2 Die YDAG informiert im Reiseprospekt bzw. in der Reiseausschreibung
über die unbedingte Reisepasspflicht hinaus über die obigen
Bestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig
sind.
14.3 Die YDAG wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige
Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen vorstehenden
Vorschriften informieren.
14.4 Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen
der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich.
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten
des Kunden. Dies gilt nicht, wenn die YDAG schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
14.5 Wenn die YDAG im Einzelfall die Beschaffung übernommen
hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass
sie die Verzögerung zu vertreten hat.
15. Informationspflicht über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
15.1 Die YDAG ist durch EU-Verordnung dazu verpflichtet, dem Kunden
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
einen oder mehrere über die YD AG gebuchte Flüge durchführen
wird oder - wenn dies nicht bekannt ist - die den Flug/die Flüge
wahrscheinlich durchführen wird. Sobald die YDAG sicher weiß,
welche Fluggesellschaft den Flug/die Flüge durchführt,
ist sie verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren. Ebenso
ist der Kunde bei einem eventuellen Wechsel der durchführenden
Fluggesellschaft zu informieren.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung, Abtretungsverbot,
Gerichtsstand
16.1 Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich bei der Yacht Destination
AG, Espenstrasse 135, CH-9443 Widnau, geltend zu machen. Nach Fristablauf
können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie
ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten.
16.2 Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund -
jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter
Handlung - verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Dies
gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung
von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.
Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die YDAG die Ansprüche
schriftlich zurückweist.
16.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei
Jahren.
16.4 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.
Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche
des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
16.5 Für Klagen des Kunden gegen die YDAG gilt der Gerichtsstand
St. Gallen.
16.6 Dem Vertragsverhältnis liegt, soweit zulässig, Schweizer
Recht zugrunde, ausgenommen solche Regelungen, die auf das nationale
Recht anderer Staaten verweisen.
16.7 Für Klagen von der YDAG gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedstaaten des EuGVVO haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist das
Schweizer Recht maßgebend und der Gerichtsstand St.Gallen.
16.8 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Versicherungen
17.1 Gegen das Beförderungsrisiko beim Flug sind Sie im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen versichert.
18. Allgemeines
18.1 Druckfehler und Rechenfehler im Prospekt oder in der Reisebestätigung
berechtigen die YDAG dazu, die Wirksamkeit des Reisevertrages anzufechten.
18.2 Alle Angaben in unseren Reisebeschreibungen entsprechen dem
Stand bei deren Drucklegung.
18.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich
von uns bestätigt wurden.
Diese Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom März 2008.
Yacht Destination AG, Espenstrasse 135, CH -9443 Widnau
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